§1 Zustandekommen des Vertrages
Ein Maklervertrag mit uns kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit (in Kenntnis unserer Provisionsforderungen für die erfolgreiche Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit) zustande. Der Vertrag hat, sofern nichts anderweitig vereinbart wurde, eine Laufzeit von 6 Monaten. Wird er nicht von einer Vertragsseite mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt, verlängert er sich jeweils stillschweigend um einen weiteren Monat.
§2 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
§3 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber erteilt uns hiermit die Vollmacht zur Einsichtnahme in:
Das Grundbuch
Das Baulastenverzeichnis
Weitere behördliche Akten, insbesondere Bauakten
Des Weiteren erteilt er uns alle Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§4 Richtigkeit der Angaben
Die von uns weitergegebenen Objektinformationen stammen von unserem Vertragspartner oder einem vom Vertragspartner beauftragten Dritten, und wurden unsererseits nicht auf ihre Richtigkeit überprüft; dies ist Sache des Kunden. Da wir diese Daten nur weitergeben, übernehmen wir für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Irrtum und/oder Zwischenvermietung oder -verkauf bleiben vorbehalten.
§5 Weitergabeverbot
Alle vertragsbezogenen Informationen, einschließlich der von uns erbrachten Objektnachweise, sind ausdrücklich und ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es vollständig untersagt, diese Objektnachweise und Objektinformationen ohne unsere ausdrückliche, schriftliche, Zustimmung an etwaige Dritte weiter zu geben. Der Kunde ist verpflichtet mit diesen Informationen vertraulich umzugehen. Verstößt ein Kunde hiergegen und schließt daraufhin der Dritte oder eine andere Person, an die jener Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde dennoch verpflichtet, uns die vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen.
§6 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig werden.
§7 Ersatzgeschäfte
Kommt durch unsere Vermittlung ein Ersatzgeschäft zustande, besteht für den Auftraggeber ebenfalls eine Honorarpflicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Ein solches liegt z.B. vor, wenn anstelle des Kaufvertrages ein Mietvertrag zustande kommt oder umgekehrt.
§8 Aufwendungsersatz
Kommt ein Vertragsabschluss durch mangelnde Kooperation des Verkäufers nicht zustande, ist dieser verpflichtet uns die entstandenen, nachweisbaren Kosten zu erstatten (z.B: Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten, Druckkosten, Inseratskosten, Internetauftritt, etc.).
§9 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen.
§10 Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden uns gegenüber beträgt 3 Jahre. Diese beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für uns zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§11 Gerichtsstand
Sind beide Seiten des Vertrages Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so wird als Gerichtsstand Lörrach vereinbart. Dies gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche.
§12 Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.