Maklerprovision in Baden-Württemberg: Welche Regelungen gelten?

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie kommt man um das Thema Maklerprovision kaum herum. Doch welche Regelungen gelten eigentlich genau? Wer zahlt die Provision, wie hoch fällt sie aus und gibt es regionale Besonderheiten bei der Maklerprovision in Baden-Württemberg? 

In diesem Blogbeitrag klären wir die wichtigsten Fragen und geben dir praktische Tipps, um alle eventuell anfallenden Kosten bei deinem Immobilienvorhaben zu überblicken. So bist du bestens informiert und kannst den Kauf oder Verkauf deiner Immobilie entspannt und sicher angehen.
 

Die Höhe der Maklerprovision in Baden-Württemberg

Die Höhe der Maklerprovision in Baden-Württemberg beträgt in der Regel 3,57 % des Kaufpreises für beide Parteien, was eine Gesamtprovision von 7,14% ergibt. Somit bestehen im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern keine regionalen Besonderheiten in Baden-Württemberg. Bei einem Einfamilienhaus mit einem Kaufpreis von 700.000€ müssten sowohl Käufer als auch Verkäufer also 24.990€ Maklerprovision zahlen.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Maklerprovision?

Wie oben beschrieben wird die Maklerprovision üblicherweise zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Dies ist jedoch nicht gesetzlich exakt so festgelegt.

Seit Dezember 2020 gelten bundesweit neue Regelungen zur Maklerprovision, die auch Baden-Württemberg betreffen. Diese gelten bei Einfamilienhäusern und Wohnungen, jedoch nicht bei Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäusern oder bei Immobiliengeschäften zwischen Unternehmen. Wird ein Immobilienkaufvertrag abgeschlossen, muss die Partei, die den Makler beauftragt hat, mindestens 50% der Provision zahlen. Ein höherer Prozentanteil für die beauftragende Partei ist in der Theorie aber auch möglich. 

Kaufst du eine Immobilie also von einem Eigentümer, der einen Makler mit dem Verkauf beauftragt hat, so schreibt das Gesetz vor, dass dein Anteil der Provision nur maximal so hoch sein darf, wie der Anteil des Verkäufers. Bei Anbietern mit Provisionssätzen, die höher als die üblichen 3,57% sind, ist also Vorsicht geboten: Hier zahlt der Verkäufer oft nicht den adäquaten Provisionssatz, obwohl er dies per Gesetz müsste.

Welche weiteren Nebenkosten können bei Immobilientransaktionen entstehen?

Neben der Maklerprovision gibt es bei Immobilientransaktionen eine Reihe weiterer Nebenkosten, die Käufer und Verkäufer einplanen sollten. Besonders ins Gewicht fällt die Grunderwerbsteuer, die in Baden-Württemberg aktuell 5 % des Kaufpreises beträgt und vom Käufer getragen wird. 

Hinzu kommen für den Käufer auch Notarkosten und Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch, die zusammen ungefähr 1,5 bis 2 % des Kaufpreises ausmachen. Auch die Kosten für eventuelle Renovierungen oder Modernisierungen sollte man im Auge behalten. 

Schließlich sollten alle Beteiligten die Finanzierungskosten berücksichtigen, dazu gehören zum Beispiel die Gebühren für die Aufnahme eines Hypothekendarlehens. Ein sorgfältiger Überblick über diese Nebenkosten hilft, Überraschungen zu vermeiden und die finanziellen Aspekte einer Immobilientransaktion realistisch einzuschätzen.

Immo-Gross führt dich mit Transparenz durch dein Immobilienvorhaben

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie gibt es viele Faktoren zu beachten, von der Maklerprovision über verschiedene Nebenkosten bis hin zu gesetzlichen Regelungen. Eine fundierte Planung und das Wissen um die aktuellen Bestimmungen können dir helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.

Das erfahrene Team bei Immo-Gross in Lörrach steht dir beim Hauskauf oder dem Verkauf einer Immobilie jederzeit beratend zur Seite. Wir bieten dir eine umfassende und transparente Beratung zu den anfallenden Kosten und unterstützen dich dabei, deine Immobilientransaktionen erfolgreich und stressfrei abzuwickeln. 

Hast du noch Fragen zur Maklerprovision in Baden-Württemberg oder benötigst du unsere Unterstützung? Dann zögere nicht, uns zu kontaktieren – wir sind für dich da und freuen uns auf deine Nachricht!

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